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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der bitladen GmbH
(zuletzt geändert: 01.01.2026)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Ihnen („Sie“ oder „Ihnen“ oder „Ihr“) und der bitladen GmbH, insbesondere der opebo Platform. Definitionen besonderer Begriffe befinden sich im Anhang dieser AGB, soweit sie in diesen AGB nicht gesondert aufgeführt werden.
opebo bietet Partnern auf der opebo Webseite oder App (zusammen die “opebo Plattform”) die Veröffentlichung von durch KI erstellte Inhalte für andere Platformen wie Google oder Meta Platformen.
Über die opebo Plattform lassen sich weitere Dienstleistungen (Softwarebausteine) buchen. Leistungsinhalte sind dabei detailliert in dem Vertrag zwischen opebo und dem Partner definiert und finden entsprechend Anwendung.
Durch die Nutzung der opebo Plattform, der opebo Webseite und/oder der Nutzung der opebo App stimmt der Nutzer den AGB zu. opebo ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird opebo auf der opebo Plattform und per E-Mail Änderungen der AGB mitteilen. Der Nutzer kann den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort, opebo behält sich jedoch vor diesen Vertrag zu kündigen wenn die Weiterführung unzumutbar ist.
Die AGB von opebo gelten für die Nutzung der opebo Plattform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als opebo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch opebo erforderlich.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss opebo gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1 Allgemeines
- 1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit Partnern, insbesondere für geschäftliche Beziehungen die über die opebo Plattform, per E-Mail oder per Telefon oder persönlich geschlossen wurden. Verträge zwischen opebo und dem Partner kommen nur zustande, wenn die Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
- 2) opebo bietet diverse Leistungen an die im einzelnen im jeweiliegen Vertrag des Kunden spezifiziert werden. opebo nutzt teilweise Programme und Leistungen von Drittanbietern im Auftrag des Partners. Der Partner stimmt der Weitergabe seiner Kontaktdaten an diese Drittanbieter ausdrücklich zu und stimmt auch den jeweiligen Datenverabeitungsregelungen dieser Drittanbieter zu.
- 3) Die AGB von opebo gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als opebo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
- 4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- 5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von der Partner uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- 6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Registrierung, Nutzung, Account
- 1) Der Partner verpflichtet sich bei der Registrierung und beim Vertragsschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat.
- 2) Der Partner verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen.
- 3) Der Partner ist nicht berechtigt, seinen Account ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte zu übertragen.
- 4) Der Partner ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Partner gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Er ist insoweit für das Verhalten seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat diese ordnungsgemäß zu unterweisen.
- 5) Der Partner verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von opebo schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Partner sofort von der Teilnahme von opebo ausgeschlossen. Er wird opebo jedweden Schaden ersetzen, der opebo durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
- 6) Der Partner verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.
- 7) Bei jeder Nutzung von opebo ist der Partner verpflichtet, die in diesen Teilnahmebedingungen niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann der Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von opebo ausgeschlossen werden.
- 8) Der Partner kann seinen Benutzer-Account jederzeit löschen lassen. Er informiert opebo über seinen Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Tagen vorgenommen. Eine Löschung des Benutzer-Accounts impliziert ausdrücklich nicht das Ende der Vertragsbeziehung zwischen opebo und dem Partner auch wenn dadurch einzelne Funktionen der Dienstleistung für den Partner durch die Löschung nicht mehr verfügbar sind.
3 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung
- 1) Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn der Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wird opebo von einem Verbraucher beauftragt, so behält sich opebo vor, die Annahme binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.
- a) Laufzeit der Verträge zwischen opebo und dem Partner werden im Vertrag benannt. Verträge mit monatlicher Laufzeit und einer monatlichen Gebühr verlängern sich zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit um weiteren Monat. Eine Kündigung muss 4 Wochen vor Laufzeitende erfolgen. Eine wirksame Kündigung bedarf der Schriftform und kann sowohl digital (partner@opebo.de) oder postalisch an opebo übersandt werden.
- b) Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Start der Leistungserbringung durch opebo. Die Leistungserbringung beginnt spätestens mit dem Anlegen eines Nutzeraccounts für den Partner im opebo Partnerbereich. Sofern opebo bereits vor Einstellung des Deals für den Partner in vorbereitender Weise aktiv wird (bspw. Erstellung von Werbetexten, Grafiken) beginnt der Abrechnungszeitraum frühestens mit dem Beginn der vorbereitenden Arbeiten. Zwischen Vertragsschluss und Beginn der Leistungserbringung liegen dabei maximal zwei Monate in denen der Partner den Beginn der Leistungserbringung in Absprache mit opebo planen kann. Ermöglicht der Partner nach Vertragsschluss nicht den Beginn der Leistungserbringung und kommt seiner Pflicht zur Zuarbeit auch nach Hinweis von opebo nicht nach, beginnt der Abrechnungszeitraum unabhängig vom Start der Leistungserbringung, spätestens zwei Monate nach Vertragsschluss.
- c) Nach dem Start der Leistungserbringung kann eine Pausierung von Leistungserbringung und damit Abrechnungszeitraum nicht erfolgen. Eine Abweichung in Einzelfällen ist möglich durch Zustimmung von opebo. Etwaige Ladenschließungen bedingen keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage.
- d) Preise für die Leistungen von opebo gegenüber dem Partner werden im Vertrag benannt.
- e) Verträge zwischen opebo und dem Partner kommen auch zu Stand, wenn der Partner die Leistungen von opebo über eine Webplattform bucht. Gültiger Preis und gültige Laufzeit werden dann über die Webplattform angezeigt und durch die Buchung durch den Partner bestätigt
4 Gewährleistung
- 1) Es besteht kein Anspruch des Partners auf ununterbrochene Verfügbarkeit der opebo Platform. Der Zugriff auf opebo kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Partner, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von opebo zugegriffen werden kann.
- 2) Rücktrittsrechte des Partners bei Sach- und Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit ausgeschlossen.
- 3) Grundlage der Mängelhaftung ist insbesondere die über die Beschaffenheit der Inhalte des Posts getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die Auftragsbeschreibungen des Partners innerhalb der opebo App.
- 4) opebo leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Entspricht der Post Inhalt den vom Partner gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann der Partner die Abnahme des Posts nicht ablehnen, soweit nicht wesentlich vom ursprünglichen Auftrag abgewichen wurde und nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Posts bestehen, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Partner zu den beanstandeten Teilen des Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat.
5 Haftung
- 1) opebo haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen opebo bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet opebo für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.
- 2) Für Verlust von Daten haftet opebo nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre.
- 3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
- 4) Eine weitergehende Haftung von opebo besteht nicht, insbesondere haftet opebo nicht für vom Partner oder vom KI eingestellte Inhalte, sofern sich opebo diese nicht durch Weitergabe an Dritte zu Eigen macht.
- 5) opebo haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Posts als Werbung bzw. Dauerwerbesendung. Sofern der Partner eine Kennzeichnung des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies dem Influencer mitzuteilen. Der Partner stellt opebo hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.
6 Kundenreferenz
- 1) Sofern nichts Anderes vereinbart ist oder der Partner nicht ausdrücklich widerspricht, willigt der Partner mit Vertragsschluss ein, als Referenz für opebo zu dienen. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. opebo darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma des Partners als auch das Logo sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen wie zum Beispiel Branche verwenden.
- 2) Der Partner kann die Entfernung der Referenz verlangen, sofern der letzte erteilte Auftrag mindesten fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus kann der Partner die Einwilligung jederzeit widerrufen und die Entfernung verlangen, sofern von der Veröffentlichung als Referenz personenbezogene Daten betroffen sind. Insofern wird auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Ein Recht auf Entfernung steht dem Partner ebenfalls zu, wenn mit der Nennung als Referenz nachweislich besondere betriebliche Belange des Partners, insbesondere Betriebsgeheimnisse betroffen sind.
- 3) Ist opebo nach dem vorstehenden Absatz zur Entfernung der Referenz verpflichtet, so räumt der Partner für leicht veränderliche Verwendungen (z.B. Website, E-Mails, Social Media Kanäle, etc.) eine Frist von einem Monat, für alle übrigen Verwendungen eine Frist von sechs Monaten zur Entfernung der Referenz ein.
7 Geheimhaltung
- 1) Der Partner verpflichtet sich, über die Angebote zu allen Produkten Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet insbesondere alle Angaben, Informationen und Daten und die vereinbarten Preise sowie insbesondere auch Angaben über die Plattform selbst.
- 2) Dem Partner ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Medien zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen.
8 Hinweise zur Datenverarbeitung
- 1) opebo erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Partners. opebo beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes – jeweils sofern und soweit anwendbar. Ohne Einwilligung des Partners werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
- 2) Ohne die Einwilligung des Partners wird opebo Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
- 3) Der Partner bzw. seine Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, die von opebo gespeicherten Daten, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Partners und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von opebo jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.
9 Schlussbestimmungen
- 1) Auf Verträge zwischen opebo und der Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
- 2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und opebo ist Hamburg.
- 3) opebo ist berechtigt, die vorstehenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird opebo auf seiner Plattform und per E-Mail Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Dem Partner wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.
- 4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
DEFINITIONEN
„Partner“ - Kunden der bitladen GmbH.
„Social Media Kanäle“ – Instagram, Facebook, twitter und sonstige sogenannten sozialen und anderen Medien die der Veröffentlichung von Inhalten dienen.
Unsere Mission
Unsere Mission ist es, lokale Unternehmen mit modernsten KI-gestützten Lösungen zu stärken. Wir nehmen Ihnen zeitaufwändige Aufgaben ab, verbessern Ihre Online-Präsenz und schaffen eine Verbindung zwischen Ihnen und Ihren Kunden. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Kerngeschäft und der Erfolg Ihres Unternehmens.